Aufgrund verschiedener Vorfälle in der Vergangenheit und um Unfällen vorzubeugen, sah sich die Flugplatzeigentümerin dazu gezwungen den Flugplatz Reichenbach mit einem richterlichen Verbot zu belegen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass alle Rollwege, die von Flugzeugen benutzt werden, nur von der Flugplatzgenossenschaft autorisierten Personen befahren werden dürfen. Auf der Flugpiste besteht ein generelles Fahrverbot.

Wenn sie als Fussgänger oder Radfahrer den Flugplatz besuchen, denken Sie daran: Flugzeuge haben immer Vortritt!

Hundebesitzer sind verpflichtet ihre Hunde an der Leine zu führen. Bedenken Sie, dass ein Flugzeug beim Rollen zwar anhalten, aber der Propeller nicht in Sekundenschnelle abgestellt werden kann.
Sollte ihr Hund sein grosses ‚Geschäft‘ auf einer Wiese verrichten, ist ihnen der Landbesitzer und seine Tiere dankbar dafür, dass sie den Hundekot selber entfernen. Beim offiziellen Parkplatz befindet sich ein Robidog.

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